Verkaufen
Wir freuen uns, dass Sie erwägen, uns ein oder mehrere Fahrzeuge für die Versteigerung anzuvertrauen.
Senden Sie uns dazu einfach eine email an office@hg.auction oder kontaktieren Sie unsere Experten persönlich. Sie finden die Kontaktnummern auf unserer homepage www.hg.auction.
Nachfolgend erfahren Sie wesentliche Punkte zum Ablauf Ihrer Einbringung.
Eine Versteigerungsanmeldung erfolgt durch einen schritlichen Auftrag an die HUMER, GRANNER & Co GmbH. Sie enthält folgende Angaben:
- Name und Anschrift und Bankverbindung des Verkäufers,
- Angabe zur Unternehmer- oder Verbrauchereigenschaft des Verkäufers,
- das zur Versteigerung eingebrachte Objekt
- den gewünschten Versteigerungstermin und
- gegebenenfalls einen Mindestverkaufspreis („Limit“)
Mit der Unterfertigung der Versteigerungsanmeldung erklären Sie als Verkäufer Ihre Zustimmung zu den darin festgesetzten Bedingungen, den AGBs sowie zu den im Provisionsblatt vom Verkäufer zu zahlenden Provisionen (Einbringungs- und Verkaufsprovision) sowie die Stornierungsgebühr, die im Fall des einseitigen Widerrufs der Versteigerungsanmeldung durch Sie als Verkäufer zu zahlen ist.
Pro Objekt ist eine Versteigerungsanmeldung einzubringen.
Stornierung der Anmeldung
Sie als Verkäufer können nach Zahlung der mit der Versteigerungsanmeldung vereinbarten Stornierungsgebühr bereits zur Versteigerung eingeteilte Objekte bis zu 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung zurückziehen. Hierfür müssen Sie die Durchschrift der Versteigerungsanmeldung und gegebenenfalls die Verfügungsberechtigung eines bevollmächtigten Vertreters vorlegen.
Wir als HUMER, GRANNER & Co GmbH können Objekte bis zum Beginn der Versteigerung zurückzuziehen, sofern berechtigte Zweifel an deren Echtheit, deren technischer Beschaffenheit oder Ihrer Verfügungsberechtigung aufkommen und das Vertragsverhältnis aufkündigen. Wir verrechnen in diesem Fall die vereinbarte Stornierungsgebühr.
Unverkaufte Objekte
Unverkauft gebliebene Objekte können Dritte innerhalb von drei Tagen nach der Versteigerung zum Limit oder bei Fehlen eines solchen zum Ausrufpreis im Nachverkauf zu denselben Provisionen wie in der Versteigerung erwerben. Ab dem vierten Tag nach der Versteigerung müssen Sie als Verkäufer dem Nachverkauf ausdrücklich zustimmen.
Die erneute Versteigerung unverkauft gebliebener Objekte erfolgt nur nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung als Verkäufer zu einem neuen Versteigerungstermin und einem reduzierten Mindestverkaufspreis, Schätzpreis oder Ausrufpreis.
Im Übrigen gelten die rechtlichen und finanziellen Konditionen wie bei der erstmaligen Versteigerung.
Unverkaufte Objekte haben Sie als Verkäufer innerhalb von sieben Tagen nach der Versteigerung abzuholen. Jede Verlängerung der Abholfrist bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Lassen Sie die Abholfrist verstreichen, dann werden die Objekte von uns vom Versteigerungsort auf Ihre Kosten abtransportiert und verwahrt. Dadurch entstandenen Transport- und Verwahrungskosten sind von Ihnen zu tragen. Der Transport erfolgt auf Ihre Gefahr.
Wir empfehlen Ihnen darüber hinaus dringend vor der Einbringung Ihres Fahrzeugs Einblick in unsere AGB, in das Provisionsblatt und in die Steigerungsstufen zu nehmen, dort finden Sie weitere wichtige Informationen.